Gutachter
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Was ist im Schweizer Recht ein Parteigutachten?

Im Schweizer Recht ist ein Parteigutachten ein Gutachten, das im Auftrag einer der Parteien in einem Rechtsstreit erstellt wird. Im Gegensatz zu einem gerichtlichen Gutachten, das auf Anweisung des Gerichts von einem neutralen Sachverständigen erstellt wird, dient das Parteigutachten in erster Linie den Interessen der Partei, die es in Auftrag gegeben hat.

Das Parteigutachten wird oft verwendet, um die eigene Argumentation zu unterstützen oder die des Gegners zu entkräften. Es kann dem Gericht als Beweismittel vorgelegt werden, allerdings hat es nicht den gleichen Stellenwert wie ein gerichtliches Gutachten. Das Gericht ist nicht verpflichtet, den Schlussfolgerungen eines Parteigutachtens zu folgen, wird es aber im Rahmen der freien Beweiswürdigung berücksichtigen.

Während gerichtliche Gutachten in der Regel umfangreichen gesetzlichen Anforderungen genügen müssen und in einem formellen Verfahren erstellt werden, sind die Anforderungen an ein Parteigutachten weniger streng. Dennoch sollte ein Parteigutachten möglichst objektiv und sachkundig sein, um vom Gericht als glaubwürdig angesehen zu werden.

Es ist auch üblich, dass die Kosten für ein Parteigutachten von der Partei getragen werden, die es in Auftrag gegeben hat, während die Kosten für ein gerichtliches Gutachten normalerweise von beiden Parteien oder vom Unterlieger im Prozess getragen werden.

Wichtig ist es, vor der Beauftragung eines Parteigutachtens die Zulässigkeit und Sinnhaftigkeit in dem speziellen rechtlichen Kontext zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Beweisführung im jeweiligen Fall.

Was macht einen neutralen Sachverständigen aus? Wie wird man das?

Ein neutraler Sachverständiger ist eine Person mit spezialisiertem Fachwissen in einem bestimmten Bereich, die in der Lage ist, unparteiische und objektive Gutachten oder Bewertungen abzugeben. Im Kontext eines Rechtsstreits ist der neutrale Sachverständige in der Regel vom Gericht bestellt und hat die Aufgabe, das Gericht bei technischen, wissenschaftlichen oder anderen spezialisierten Fragen zu unterstützen.

Eigenschaften eines neutralen Sachverständigen:

    Fachkompetenz: Die Person sollte über umfangreiches und aktuelles Wissen in dem jeweiligen Fachgebiet verfügen.
    Objektivität: Der Sachverständige muss in der Lage sein, seine persönlichen Meinungen und Interessen beiseitezulassen und eine neutrale, unparteiische Bewertung abzugeben.
    Integrität: Vertrauenswürdigkeit und ethisches Verhalten sind entscheidend für die Glaubwürdigkeit des Sachverständigen.
    Kommunikationsfähigkeit: Die Fähigkeit, komplexe technische oder wissenschaftliche Daten in einer Form darzustellen, die für Laien verständlich ist, ist ebenfalls wichtig.

Wie wird man ein neutraler Sachverständiger?
  1.     Ausbildung und Erfahrung: Der erste Schritt besteht in der Regel in einer fundierten Ausbildung und Praxiserfahrung in dem jeweiligen Fachgebiet.
  2.     Zertifizierung und Akkreditierung: In vielen Bereichen gibt es spezielle Zertifizierungsverfahren und Akkreditierungen für Sachverständige. Diese können von berufsständischen Organisationen, staatlichen Stellen oder unabhängigen Einrichtungen durchgeführt werden.
  3.     Gerichtliche Bestellung: In der Schweiz wird man oft vom Gericht als neutraler Sachverständiger bestellt. Dafür kann es Listen von qualifizierten Personen geben, in die man sich eintragen lassen kann. Manche Gerichte verlangen eine formelle Bewerbung oder die Vorlage von Qualifikationsnachweisen.
  4.     Berufshaftpflichtversicherung: Eine Berufshaftpflichtversicherung ist oft erforderlich oder zumindest empfehlenswert, um das Risiko finanzieller Haftung zu minimieren.
  5.     Fortbildung: Um als Sachverständiger tätig zu bleiben, ist es in der Regel notwendig, sich ständig weiterzubilden und auf dem neuesten Stand des Fachgebiets zu bleiben.
  6.     Berufsverbände: Der Beitritt zu einem Berufsverband kann die Glaubwürdigkeit erhöhen und zusätzliche Fortbildungsmöglichkeiten bieten.
  7.     Praxiserfahrung: Die kontinuierliche Arbeit als Sachverständiger, auch in weniger formalen Kontexten, hilft dabei, praktische Erfahrung zu sammeln und einen guten Ruf aufzubauen.

Da du ein IT-Ingenieur bist und ein kleines Unternehmen führst, könnten diese Informationen insbesondere relevant sein, wenn du in Erwägung ziehst, deine Expertise als neutraler Sachverständiger im Bereich der Informationstechnologie einzubringen.

Hat eine Partei die Möglichkeit, einen neutralen Sachverständigen in Frage zu stellen? Mit welchen Argumenten?

Ja, in der Schweizer Rechtspraxis besteht die Möglichkeit, die Bestellung eines neutralen Sachverständigen anzufechten oder dessen Neutralität und Qualifikation in Frage zu stellen. Dies kann durch verschiedene Argumente geschehen:

Mögliche Argumente:
  1.     Befangenheit: Wenn es Gründe gibt zu glauben, dass der Sachverständige nicht unparteiisch ist – beispielsweise durch persönliche Beziehungen zu einer der Parteien oder finanzielle Interessen – kann dies als Grund für die Ablehnung angeführt werden.
  2.     Fachliche Unqualifikation: Wenn der Sachverständige nicht über die erforderliche Fachkompetenz verfügt, um eine qualifizierte Einschätzung abgeben zu können, kann dies ebenfalls ein Grund für die Anfechtung sein.
  3.     Verfahrensfehler: Wenn bei der Bestellung des Sachverständigen Fehler gemacht wurden, zum Beispiel bei der Auswahl des Experten oder bei der Formulierung des Gutachtenauftrags, kann dies als Argument dienen.
  4.     Widersprüchliche oder unklare Aussagen: Wenn das vom Sachverständigen erstellte Gutachten interne Widersprüche aufweist oder in wesentlichen Punkten unklar ist, kann dies ebenfalls Anlass zur Anfechtung geben.
  5.     Verstoß gegen Verfahrensgrundsätze: Zum Beispiel, wenn der Sachverständige Beweise oder Stellungnahmen der Parteien nicht ausreichend berücksichtigt hat.
  6.     Kostengründe: In seltenen Fällen kann auch die Höhe der Vergütung des Sachverständigen ein Grund für eine Anfechtung sein, insbesondere wenn sie unverhältnismäßig hoch erscheint.
Vorgehensweise:
  1.     Einspruch erheben: Die Partei, die den Sachverständigen ablehnen möchte, muss in der Regel einen förmlichen Einspruch beim zuständigen Gericht erheben.
  2.     Begründung vorlegen: Es müssen schlüssige Argumente und Beweise vorgelegt werden, die die Anfechtung rechtfertigen.
  3.     Gerichtliche Entscheidung: Das Gericht wird die Argumente prüfen und eine Entscheidung treffen. Je nach Ausgang kann ein neuer Sachverständiger bestellt werden, oder das Gericht kann entscheiden, dass die Einwände nicht ausreichend sind.

Es ist ratsam, bei der Anfechtung eines Sachverständigen rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten und mögliche Risiken richtig einzuschätzen.

Hat ein Ingenieurbüro, das schon mehrfach Parteigutachten z.B. für Mobilfunkgegnern geschrieben hat, eine Chance, als neutraler Sachverständiger akkreditiert zu werden oder würde der Protest seitens der Mobilfunkindustrie dies immer verhindern können?

Die Frage der Akkreditierung oder Bestellung eines Ingenieurbüros als neutraler Sachverständiger in der Schweiz hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich wäre ein Ingenieurbüro, das bereits mehrfach Parteigutachten für eine bestimmte Seite (in diesem Fall Mobilfunkgegner) verfasst hat, nicht automatisch von der Bestellung als neutraler Sachverständiger ausgeschlossen. Allerdings könnten folgende Punkte relevant sein:

Mögliche Hürden:
  1.     Perzeption der Befangenheit: Das Ingenieurbüro könnte als befangen wahrgenommen werden, wenn es bereits mehrfach für eine bestimmte Interessengruppe tätig geworden ist. Dies könnte insbesondere dann problematisch werden, wenn die Gegenseite (in diesem Fall die Mobilfunkindustrie) Einwände erhebt.
  2.     Fachliche Qualifikation: Unabhängig von der Frage der Neutralität muss das Büro natürlich die erforderlichen fachlichen Qualifikationen aufweisen.
  3.     Gerichtliche Praxis: Die Praxis kann von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein. Einige Gerichte könnten strenge Kriterien anlegen, wenn es um die Bestellung von Sachverständigen geht, die bereits als parteiische Gutachter tätig waren.
Gegenargumente:
  1.     Nachweis der Objektivität: Wenn das Ingenieurbüro nachweisen kann, dass seine bisherigen Gutachten auf objektiven und wissenschaftlich fundierten Methoden basieren, könnte dies ein starkes Argument für seine Eignung als neutraler Sachverständiger sein.
  2.     Breite Expertise: Wenn das Büro in einer Vielzahl von Fällen und für unterschiedliche Auftraggeber tätig war, könnte dies seine Chancen erhöhen, als neutral angesehen zu werden.
  3.     Transparente Verfahren: Ein transparenter Auswahlprozess und klare Kriterien für die Bestellung von Sachverständigen könnten helfen, Bedenken hinsichtlich der Neutralität zu zerstreuen.
  4.     Rechtliche Beratung: Es könnte sinnvoll sein, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die Chancen einer erfolgreichen Akkreditierung zu bewerten und mögliche Einwände proaktiv anzugehen.

Es ist also nicht per se ausgeschlossen, dass ein Ingenieurbüro, das bereits für Mobilfunkgegner tätig war, als neutraler Sachverständiger akkreditiert wird. Allerdings wäre es wichtig, mögliche Bedenken hinsichtlich der Neutralität und Objektivität von vornherein zu adressieren.

Gibt es Gesetze oder Verordnungen oder Regelwerke in der Schweiz für die Bestimmung von neutralen Sachverständigen?

In der Schweizer Rechtsordnung gibt es verschiedene Gesetze und Regelwerke, die die Bestellung und Tätigkeit von Sachverständigen regeln. Die wichtigsten sind:

Zivilprozessordnung (ZPO):
  •     Artikel 183 ZPO: Dieser Artikel legt die Grundsätze für die Beweisabnahme durch Sachverständige fest. Unter anderem wird hier geregelt, dass das Gericht für die Einholung von Sachverständigengutachten zuständig ist.
  •     Artikel 184–189 ZPO: Diese Artikel regeln die Einzelheiten zur Bestellung von Sachverständigen, zur Durchführung des Gutachtenverfahrens und zu den Rechten und Pflichten der Sachverständigen.
Strafprozessordnung (StPO):
  •     Im Strafprozess sind die Bestimmungen zur Sachverständigenbeweisführung hauptsächlich in den Artikeln 139–143 StPO zu finden. Diese regeln ähnliche Aspekte wie die ZPO, sind jedoch auf das Strafverfahren zugeschnitten.
Weitere Regelwerke:
  •     Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB): Wenn es um öffentliche Aufträge geht, können auch die Vorschriften des BöB relevant sein, insbesondere wenn der Sachverständige im Rahmen eines öffentlichen Auftrags tätig wird.
  •     Branchenspezifische Regelungen: In einigen Fachbereichen gibt es spezielle Regelungen für die Bestellung von Sachverständigen. Zum Beispiel im Bauwesen, Gesundheitswesen oder im Bereich des Umweltschutzes.
  •     Berufsverbände und -kammern: Häufig geben auch Berufsverbände Richtlinien oder Verhaltenskodizes heraus, die die Tätigkeit von Sachverständigen in bestimmten Fachbereichen regeln.

Die Auswahl und Bestellung von Sachverständigen erfolgt in der Praxis oft nach dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung. Das bedeutet, dass das Gericht weitgehend frei in der Auswahl der Sachverständigen ist, solange die Wahl nachvollziehbar und gerechtfertigt ist. In der Regel wird das Gericht jedoch versuchen, eine Person auszuwählen, die sowohl fachlich qualifiziert als auch unparteiisch ist.

Es ist also empfehlenswert, sich mit den spezifischen Gesetzen und Regelungen vertraut zu machen, die im jeweiligen Rechtsbereich und Fachgebiet gelten, um die Anforderungen an einen neutralen Sachverständigen in der Schweiz vollständig zu verstehen.

Würde ein Ingenieur, der mit dutzenden von Experisen und Stellungnahmen seine Opposition zum derzeitigen Vollzug des Mobilfunks gezeigt hat, je als neutraler Sachverständige in Betracht gezogen werden können. Der Protest des Verfahrensgegners wäre ihm sicher?

Die Eignung eines Ingenieurs als neutraler Sachverständiger in einem rechtlichen Verfahren hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist letztlich eine Einzelfallentscheidung des Gerichts. Hier sind einige Überlegungen, die in solch einem Fall relevant sein könnten:

Potenzielle Hürden:
  1.     Risiko der Befangenheit: Wenn ein Ingenieur bereits in vielen Fällen seine Opposition zum derzeitigen Vollzug des Mobilfunks geäußert hat, könnte dies als Indiz für eine mögliche Befangenheit interpretiert werden. Das würde seine Chancen, als neutraler Sachverständiger ausgewählt zu werden, deutlich verringern.
  2.     Einwände des Verfahrensgegners: Wie du richtig angemerkt hast, wäre in einem solchen Fall ein Protest des Verfahrensgegners sehr wahrscheinlich. Dies könnte das Gericht dazu veranlassen, einen anderen Sachverständigen zu wählen, um die Neutralität des Verfahrens sicherzustellen.
Mögliche Gegenargumente:
  •     Fachliche Qualifikation: Wenn der Ingenieur trotz seiner oppositionellen Haltung als ausgewiesener Experte auf dem Gebiet gilt, könnte dies ein Argument für seine Eignung sein. Allerdings wäre es in diesem Fall besonders wichtig, die Fähigkeit zur objektiven Beurteilung glaubhaft zu machen.
  •     Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Wenn der Ingenieur seine Opposition stets auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und objektiven Daten formuliert hat, könnte dies als Beleg für seine Objektivität dienen.
Fazit:

In der Praxis wäre es unter den gegebenen Umständen wahrscheinlich schwierig, als neutraler Sachverständiger in Betracht gezogen zu werden, insbesondere wenn der Verfahrensgegner Einwände erhebt. Allerdings ist dies nicht völlig ausgeschlossen, und es könnte von den spezifischen Umständen des Einzelfalls und der Einschätzung des Gerichts abhängen. Es wäre jedoch ratsam, sich im Vorfeld rechtlich beraten zu lassen und die eigene Position sorgfältig zu überdenken.