In der Welt der Mobilfunk-Bauanträge können wenige Zentimeter den Unterschied zwischen Gesetzeskonformität und Grenzwertüberschreitung ausmachen. Unser Expertendialog enthüllt, wie die scheinbar harmlose Praxis symbolischer Darstellungen in technischen Zeichnungen zu gravierenden Fehleinschätzungen der Strahlenbelastung führen kann.

Erfahren Sie, warum der oft vernachlässigte Abstand zwischen Antenne und Mast von entscheidender Bedeutung ist und wie ungenaue Angaben die Gesundheit von Anwohnern gefährden können. Wir zeigen auf, wie Bauherren durch unpräzise Darstellungen möglicherweise Grenzwertüberschreitungen verschleiern und warum eine genaue Prüfung dieser Details unerlässlich ist.

Dieser Beitrag liefert wichtige Einblicke für Bürger, die sich mit Mobilfunk-Bauanträgen in ihrer Nachbarschaft konfrontiert sehen. Entdecken Sie, wie die Experten von standortdatenblatt.ch solche Unstimmigkeiten aufdecken und Ihnen helfen, fundierte Einsprachen zu erheben. Präzision oder Täuschung? Lesen Sie weiter und urteilen Sie selbst.

Meine Frage an den Experten: Es geht um Bauanträge für Mobilfunkantennen. Darin gibt es techn. Bauzeichnungen mit dem Mast, dem Gebäude etc. mit Positionen, Höhenangaben etc. Die Antennenmodule selbst werden offenbar als Symbole eingefügt, nicht in massstäblichen Ausmassen. Ist das Norm-gerecht? wann darf man das machen und wann nicht.

Antwort: Lassen Sie mich diese Situation im Kontext der Normen und Praktiken erläutern:

  1. Schweizer Normen vs. DIN: Zunächst ist es wichtig zu beachten, dass die Schweiz ihre eigenen Normen hat, die SIA-Normen (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein). Diese können von den deutschen DIN-Normen abweichen. Für Bauanträge in der Schweiz sind primär die Schweizer Normen und lokalen Vorschriften maßgebend.
  2. Symbolische Darstellung vs. maßstabsgetreue Zeichnung: Die Praxis, Antennenmodule als Symbole darzustellen, während der Mast und das Gebäude maßstabsgetreu gezeichnet werden, ist in der Tat nicht ungewöhnlich. Dies kann aus mehreren Gründen akzeptabel oder sogar erwünscht sein: a) Übersichtlichkeit: Symbole können komplexe Informationen auf begrenztem Raum darstellen. b) Fokus auf wesentliche Informationen: Bei Bauanträgen sind oft die Position und Höhe wichtiger als die exakten Abmessungen der Antennenmodule. c) Flexibilität: Symbolische Darstellungen erlauben es, technische Details zu einem späteren Zeitpunkt zu finalisieren.
  3. Normenkonformität: Sowohl in den DIN-Normen als auch in vielen internationalen Zeichnungsstandards ist es zulässig, bestimmte Elemente symbolisch darzustellen, solange die wesentlichen Informationen korrekt wiedergegeben werden. Der Schlüssel liegt in der Konsistenz und Klarheit der Darstellung.
  4. Wann symbolisch, wann maßstabsgetreu:
    • Symbolische Darstellung ist oft akzeptabel, wenn: a) Die genauen Abmessungen für den Zweck der Zeichnung nicht kritisch sind. b) Die Position und generelle Ausrichtung wichtiger sind als die exakte Form. c) Standardisierte Komponenten verwendet werden, deren Details bekannt sind.
    • Maßstabsgetreue Darstellung ist erforderlich, wenn: a) Die exakten Abmessungen für Genehmigungen oder Sicherheitsbeurteilungen wichtig sind. b) Die Form und Größe direkten Einfluss auf andere Aspekte des Projekts haben. c) Lokale Vorschriften explizit detaillierte Zeichnungen fordern.
  5. Empfehlungen:
    • Stellen Sie sicher, dass die verwendete Darstellungsmethode den lokalen Schweizer Vorschriften und Erwartungen der Genehmigungsbehörden entspricht.
    • Fügen Sie eine Legende hinzu, die die verwendeten Symbole erklärt.
    • Geben Sie kritische Maße wie Höhen, Abstände und Ausrichtungen explizit an.
    • Wenn symbolische Darstellungen verwendet werden, fügen Sie bei Bedarf detaillierte technische Spezifikationen der Antennenmodule als separate Dokumente bei.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die symbolische Darstellung von Antennenmodulen in vielen Fällen akzeptabel sein kann, solange alle relevanten Informationen klar kommuniziert werden und die Darstellung den lokalen Vorschriften entspricht. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall Rücksprache mit der zuständigen Behörde zu halten, um sicherzustellen, dass die Darstellung den Anforderungen für den Bauantrag genügt.

Frage: Ich berate Bürger bei Einsprachen gegen diese Bauanträge. Kritisch ist der Abstand der Antennenvorderkante zum höchstbelasteten (NIS) Nachbarhaus. Da meist der NIS-Grenzwert zu 99% ausgereizt wird -- oft sehen wir eine berechnete Strahlenbelastung von 4.95 V/m, wärende der Grenzwert 5.00 V/m ist -- führen schon geringe Abweichungen von den beantragten Abständen zu Grenzwertüberschreitungen. In vielen (nicht allen) Bauanträgen werden die 3 Sektor-Antennenmodule in der Position x,y 0,0 angegeben. Was natürlich gar nicht geht. Sie sind tatsächlich eher 100 cm vom Mast entfernt, was schon eine Grenzwertüberschreitung für nahegelegene Nachbarn bedeuten kann. Die Symbole für diese Module zeigen die wahren Ausmasse nicht, sie sind zu klein und zu nah am Mast. Daher halte ich die Bauzeichung für nicht korrekt.
 
Was meinen Sie? "b) Die Position und generelle Ausrichtung wichtiger sind als die exakte Form." Ja, die genaue Form ist mir auch egal, aber die genaue Position der Aussenfläche/Antennenfront. Und muss ein Symbol in einer Bauzeichnung nicht auch als solches deutlich gekennzeichnet werden? Welche SIA-Normen gibt es hier? "c) Standardisierte Komponenten verwendet werden, deren Details bekannt sind." Die Bauherren weigern sich trotz unserer Nachfrage die techn. Datenblätter der Antennenmodule herauszugeben.
 
Antwort: Ihre Situation ist sehr komplex und wirft wichtige Fragen zur Genauigkeit und Transparenz bei Bauanträgen für Mobilfunkantennen auf. Basierend auf den von Ihnen geschilderten Details möchte ich Folgendes anmerken:
  1. Genauigkeit der Darstellung: Wenn der exakte Abstand zwischen der Antennenvorderkante und dem nächstgelegenen Gebäude kritisch für die Einhaltung der NIS-Grenzwerte ist, dann ist eine symbolische Darstellung tatsächlich problematisch. In diesem Fall sollte eine maßstabsgetreue und präzise Zeichnung verlangt werden.
  2. Position der Antennenmodule: Die Angabe der Position als x=0 und y=0 für alle drei Sektorantennen ist offensichtlich inkorrekt und irreführend. Eine genaue Positionierung ist entscheidend für die Beurteilung der NIS-Belastung.
  3. Maßstabstreue der Symbole: Wenn die Symbole die tatsächlichen Ausmaße und Abstände nicht korrekt wiedergeben, führt dies zu einer Fehleinschätzung der Situation. Dies ist besonders kritisch, wenn, wie Sie erwähnen, schon geringe Abweichungen zu Grenzwertüberschreitungen führen können.
  4. Kennzeichnung von Symbolen: Sie haben Recht - in technischen Zeichnungen sollten Symbole als solche gekennzeichnet und in einer Legende erklärt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, kann es zu Missverständnissen führen.
  5. SIA-Normen: Für technische Zeichnungen im Bauwesen in der Schweiz sind vor allem relevant:
    • SIA 400 (Grundlagen für CAD-Anwendungen)
    • SIA 406 (Inhalt und Darstellung von Plänen im Bauwesen) Diese Normen sollten Vorgaben zur korrekten Darstellung von technischen Details enthalten.
  6. Technische Datenblätter: Die Weigerung, technische Datenblätter herauszugeben, ist problematisch. Ohne diese Informationen ist eine genaue Beurteilung der Anlage und ihrer Auswirkungen nicht möglich.

Meine Einschätzung: Basierend auf Ihren Angaben scheinen die Bauzeichnungen tatsächlich nicht den Anforderungen an Genauigkeit und Transparenz zu entsprechen, die für eine solch sensible Installation nötig wären. Die Kombination aus ungenauen Symbolen, fehlerhaften Positionsangaben und zurückgehaltenen technischen Daten macht eine fundierte Beurteilung der NIS-Belastung praktisch unmöglich.

Empfehlungen:

  1. Fordern Sie maßstabsgetreue und präzise Zeichnungen mit genauen Positionsangaben der Antennenmodule.
  2. Verlangen Sie eine klare Kennzeichnung und Erklärung aller verwendeten Symbole.
  3. Bestehen Sie auf der Offenlegung der technischen Datenblätter der Antennenmodule.
  4. Weisen Sie auf die Relevanz dieser Informationen für die korrekte Beurteilung der NIS-Belastung hin.
  5. Prüfen Sie, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen der relevanten SIA-Normen entsprechen.

Es scheint, dass hier tatsächlich Grund zur Beanstandung der Bauanträge besteht. Die genaue Darstellung und vollständige Information sind essenziell, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen und eine fundierte Beurteilung zu ermöglichen.

Soweit zur Konsultation eines Baurechtsexperten. Ich habe daraufhin für ein laufendes Gerichtsverfahren die angehängte Eingabe geschrieben, von der wohl auch in vielen anderen Verfahren profitiert (kopier) werden darf.

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