In der Welt der Mobilfunk-Bauanträge können wenige Zentimeter den Unterschied zwischen Gesetzeskonformität und Grenzwertüberschreitung ausmachen. Unser Expertendialog enthüllt, wie die scheinbar harmlose Praxis symbolischer Darstellungen in technischen Zeichnungen zu gravierenden Fehleinschätzungen der Strahlenbelastung führen kann.
Erfahren Sie, warum der oft vernachlässigte Abstand zwischen Antenne und Mast von entscheidender Bedeutung ist und wie ungenaue Angaben die Gesundheit von Anwohnern gefährden können. Wir zeigen auf, wie Bauherren durch unpräzise Darstellungen möglicherweise Grenzwertüberschreitungen verschleiern und warum eine genaue Prüfung dieser Details unerlässlich ist.
Dieser Beitrag liefert wichtige Einblicke für Bürger, die sich mit Mobilfunk-Bauanträgen in ihrer Nachbarschaft konfrontiert sehen. Entdecken Sie, wie die Experten von standortdatenblatt.ch solche Unstimmigkeiten aufdecken und Ihnen helfen, fundierte Einsprachen zu erheben. Präzision oder Täuschung? Lesen Sie weiter und urteilen Sie selbst.
Meine Frage an den Experten: Es geht um Bauanträge für Mobilfunkantennen. Darin gibt es techn. Bauzeichnungen mit dem Mast, dem Gebäude etc. mit Positionen, Höhenangaben etc. Die Antennenmodule selbst werden offenbar als Symbole eingefügt, nicht in massstäblichen Ausmassen. Ist das Norm-gerecht? wann darf man das machen und wann nicht.
Antwort: Lassen Sie mich diese Situation im Kontext der Normen und Praktiken erläutern:
Frage: Ich berate Bürger bei Einsprachen gegen diese Bauanträge. Kritisch ist der Abstand der Antennenvorderkante zum höchstbelasteten (NIS) Nachbarhaus. Da meist der NIS-Grenzwert zu 99% ausgereizt wird -- oft sehen wir eine berechnete Strahlenbelastung von 4.95 V/m, wärende der Grenzwert 5.00 V/m ist -- führen schon geringe Abweichungen von den beantragten Abständen zu Grenzwertüberschreitungen. In vielen (nicht allen) Bauanträgen werden die 3 Sektor-Antennenmodule in der Position x,y 0,0 angegeben. Was natürlich gar nicht geht. Sie sind tatsächlich eher 100 cm vom Mast entfernt, was schon eine Grenzwertüberschreitung für nahegelegene Nachbarn bedeuten kann. Die Symbole für diese Module zeigen die wahren Ausmasse nicht, sie sind zu klein und zu nah am Mast. Daher halte ich die Bauzeichung für nicht korrekt.
Was meinen Sie? "b) Die Position und generelle Ausrichtung wichtiger sind als die exakte Form." Ja, die genaue Form ist mir auch egal, aber die genaue Position der Aussenfläche/Antennenfront. Und muss ein Symbol in einer Bauzeichnung nicht auch als solches deutlich gekennzeichnet werden? Welche SIA-Normen gibt es hier? "c) Standardisierte Komponenten verwendet werden, deren Details bekannt sind." Die Bauherren weigern sich trotz unserer Nachfrage die techn. Datenblätter der Antennenmodule herauszugeben.
Antwort: Ihre Situation ist sehr komplex und wirft wichtige Fragen zur Genauigkeit und Transparenz bei Bauanträgen für Mobilfunkantennen auf. Basierend auf den von Ihnen geschilderten Details möchte ich Folgendes anmerken: