Die Tabellen im Standortdatenblatt sollen auf Grundlage eines theoretischen Modells die maximal mögliche Strahlenbelastung (worst case - engl. für schlimmster Fall) beim höchstbelasteten Nachbargebäude (OMEN = Arbeitsplatz oder Wohnung) berechnen. Das nennt man Prognose.
Eine Messung stellt immer nur einen aktuellen Wert angesichts der dann verwendeten Telefonverbindungen dar und nicht den Worst-Case. Eine Messung zeigt meist nur ein Zehntel des theoretisch ermittelten Worst Case. Aber diese Prognose ist die rechtliche Basis für die Baugenehmigung und nicht eine einmalige Messung zu einem zufälligen Zeitpunkt.
Das wäre, als würde man eine Geschwindigkeitsmessung bei einem PKW nach Ankündigung und Terminabsprache machen und dann von dieser Messung ausgehend dem Fahrer eine Beglaubigung erteilen, dass er sich als fähiger Fahrer erwiesen hat und daher offenbar immer die Geschwindigkeitsbegrenzung einhält und daher keine Radarfallen mehr nötig wären.
Es gibt doch nur zwei denkbare Methoden, wie der Staat die Einhaltung von Grenzwerten sicher stellen kann:
1. Entweder dadurch, dass die zu genehmigende technische Anlage gar nicht in der Lage ist, die Grenzwerte zu überschreiten. Das wäre z.B. bei der Zulassung eines handelsüblichen WLAN-Routers der Fall, der nur 6 W Sendeleistung hat. Der überschreitet nur im unmittelbaren Nahbereich von 1-2 m die Grenzwerte, würde also den Grenzwert bei einem Nachbarn niemals überschreiten können. Oder die Abgase von Motoren oder Heizanlagen werden durch Messungen geprüft und dann diese Anlage für einen gewissen Zeitraum genehmigt. So müssem nicht laufend die Abgaswerte von PKWs oder Heizanlagen gemessen werden.
2. Oder eine Anlage kann Grenzwerte überschreiten, wie das bei den meisten PKWs bzgl der Geschwindigkeit der Fall ist, und daher muss der Staat unerwartet und ohne Voranmeldung Radarfallen aufstellen und diejenigen, die sich nicht dran halten, empfindlich abstrafen. Das geht ja in der Schweiz so weit, dass ein teurer Porsche, der mit 200 km/h gefahren wurde, einfach als Tatwerkzeug beschlagnahmt werden kann.
Bezüglich der Mobilfunkantennen wird jedoch in der Schweiz ein Wirrwar zwischen diesen beiden Prinzipien gefahren, was im Ergebnis eine Gefahr für Leib und Leben darstellt. Es wird mit den Bauanträgen und Standortdatenblättern suggeriert, man baue Antennen, die gar nicht mehr leisten könnten, als genehmigt. Als sei die Sende-Leistung, die Neigungswinkel, das Antennendiagramm fixe physikalische Grössen, die unveränderlich seien.
Tatsächlich werden diese Grössen jedoch ferngesteuert eingestellt (teilweise bei HUAWEI-Antennen sogar von Peking aus) und sind auch Messtechnisch von neutraler Stelle nicht überprüfbar.
Das kombiniert man mit einer angekündigten und vereinbarten einmaligen "Kontrollmessung", so als würde man mit einem KfZ-Fahrer eine Radarkontrolle vorher vereinbaren und von ihm dafür eine ausdrückliche Genehmigung für Zeit und Ort eingeholen. Das erinnert an den VW-Abgas-Skandal, wobei die VW-Programme erkannten, dass der Wagen auf einem Prüfstand steht (weil er sich nicht über dem Boden bewegte). So konnten sie den Motor in einen ökologischen "Mess-Modus" fahren, bei dem die Abgaswerte ok waren. So waren jedoch die Leistungswerte unbefriedigend, weshalb der Mess-Modus für den Alltag auf der Strasse wieder ausgeschaltet wurde.
Diese angekündigte Strahlen-Messung misst dann auch nicht das technische Maximum der Antenne, sondern nur den aktuellen, reduzierten Wert. Wenn z.B. kaum einer zum Messzeitpunkt ein Handy betreibt, weil man die Messung ausserhalb der leistungsstarken Zeiten mit viel Traffic legt, dann dürfte der Messwert sicher im grünen Bereich bleiben..
Damit wird vorgegaukelt, man überprüfe die Korrektheit des Bauantrages, aber genau das kann die Messung gar nicht leisten. Und obwohl die Messung IMMER Ergebnisse unterhalb der Prognosewerte des Standortdatenblattes liefern müsste, zeigen 40% der Messwerte eine Überschreitung des Prognosewertes. Das beweist die Fehler in den Bauanträgen.
Siehe dazu in der Anlage meine Studie über sechs verschiedene solcher Messreihen an Mobilfunkantennen in verschiedenen Kantonen und Ländern.